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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/16 90/14/0179 2Stammrechtssatz
Aus dem Unterbleiben einer Beanstandung für einen früheren Prüfungszeitraum ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kein berechtigtes Vertrauen auf das Beibehalten einer von der Abgabenbehörde geübten (unrichtigen) Vorgangsweise abzuleiten (Hinweis E 24.5.1993, 92/15/0037).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140085.X01Im RIS seit
11.07.2001