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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG müssen ebenso wie bei der nach Abs 1 legcit auch Entnahmen (mit Ausnahme von Barentnahmen) berücksichtigt werden, weil es ansonsten zu einer grundlegend verschiedenen Besteuerung in Ansehung der Gewinnermittlung zu § 4 Abs 1 und § 5 EStG käme. Diese Entnahmen sind mit dem Teilwert anzusetzen und wirken bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Zeitpunkt der Entnahme wie Betriebseinnahmen gewinnerhöhend (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 27.1 zu § 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140158.X03Im RIS seit
20.11.2000