RS Vwgh 1999/11/30 94/14/0068

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Veröffentlicht am 30.11.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Ein Kredit (ein Darlehen) stellt eine Betriebsverbindlichkeit dar, wenn die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel betrieblichen Zwecken dienen, auch wenn allenfalls entsprechende Mittel einige Zeit davor zur Finanzierung privater Aufwendungen entnommen worden waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140068.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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