RS Vwgh 1999/11/30 99/05/0168

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Veröffentlicht am 30.11.1999
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9;
BauO NÖ 1976 §92 Abs1 Z1;
BauRallg;

Rechtssatz

Jeder meritorischen Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für einen Umbau eines Gebäudes hat die Prüfung der Frage voranzugehen, ob das betreffende Gebäude baubehördlich bewilligt ist. Auch in diesem Umfang kommt dem Nachbarn ein Mitspracherecht zu, weil er dann, wenn nur die Änderung der Inneneinteilung beantragt wird, nicht mit Erfolg die Verletzung der Abstandsvorschrift zu seinem Grundstück geltend machen könnte.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999050168.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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