Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Jeder meritorischen Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für einen Umbau eines Gebäudes hat die Prüfung der Frage voranzugehen, ob das betreffende Gebäude baubehördlich bewilligt ist. Auch in diesem Umfang kommt dem Nachbarn ein Mitspracherecht zu, weil er dann, wenn nur die Änderung der Inneneinteilung beantragt wird, nicht mit Erfolg die Verletzung der Abstandsvorschrift zu seinem Grundstück geltend machen könnte.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050168.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009