RS Vwgh 1999/11/30 95/14/0102

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Veröffentlicht am 30.11.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/14/0121 E 30. November 1999

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/21 96/16/0017 1

Stammrechtssatz

Die Tatsache, daß von der begehrten Abgabennachsicht lediglich die übrigen Gläubiger des Abgabepflichtigen profitieren könnten, kann unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit und Zweckmäßigkeit einer Abgabennachsicht durchaus entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995140102.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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