Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/14/0121 E 30. November 1999Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/21 96/16/0017 1Stammrechtssatz
Die Tatsache, daß von der begehrten Abgabennachsicht lediglich die übrigen Gläubiger des Abgabepflichtigen profitieren könnten, kann unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit und Zweckmäßigkeit einer Abgabennachsicht durchaus entgegenstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995140102.X02Im RIS seit
11.07.2001