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L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - eisenbahnrechtliche Baugenehmigung - Der Bürgermeister ist nach der Rechtslage in der Steiermark zur Einbringung einer Beschwerde sowie eines Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und der Bestellung von Rechtsvertretern ohne Beschlussfassung durch den Gemeinderat befugt (Hinweis E 15.3.1982, 81/10/0147, 0148).
Zl. AW 99/03/0077
Schlagworte
VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999030077.A02Im RIS seit
17.07.2001