RS Vwgh 1999/12/15 97/09/0257

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Veröffentlicht am 15.12.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

Aufenthaltsrecht Bosnien-Herzegowina 1996/299 §1 Abs1;
AufG 1992 §12a;
AuslBG §3 Abs1;
AVG §56;
BHZÜV 1995 §1;

Rechtssatz

Ein Aufenthaltsrecht kommt einem kriegsvertriebenen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina im Fall der Erfüllung der in der Verordnung BGBl 1996/299 angeführten Voraussetzungen unmittelbar zu, ohne dass es der Zuerkennung durch behördlichen Akt im Einzelfall bedarf (Hinweis E 26.9.1996, 95/19/1021).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090257.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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