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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/09/18 95/12/0027 1Stammrechtssatz
Der Anspruch auf Verwendungsabgeltung für Vertretungstätigkeiten ist grundsätzlich unabhängig von der verwendungsgruppenmäßigen Einstufung des Vertretenen zu sehen. Voraussetzung für den bescheidmäßigen Abspruch über eine Verwendungsgruppenzulage bzw Verwendungsabgeltung ist aber die ordnungsgemäße Erhebung und Feststellung der tatsächlich erbrachten Tätigkeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997120186.X04Im RIS seit
16.05.2001