RS Vwgh 1999/12/15 98/09/0176

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Veröffentlicht am 15.12.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs4;
B-VG Art140 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof stellte mit Beschluss vom 22.Mai 1997, A 93/97 (96/09/0361), an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art 140 B-VG (mit verschiedenen Eventualanträgen) den Antrag, § 2 Abs 4 zweiter und dritter Satz AuslBG wegen näher dargelegter verfassungsrechtlicher Bedenken aufzuheben. Der Verfassungsgerichtshof teilte diese Bedenken nicht und wies mit Erkenntnis vom 27.Februar 1998, G 326/97-9 ua die Anträge ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998090176.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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