RS Vwgh 1999/12/15 98/09/0212

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Veröffentlicht am 15.12.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Der Begriff VERTRAUEN DER ALLGEMEINHEIT IN DIE SACHLICHE WAHRNEHMUNG DER DIENSTLICHEN AUFGABEN bedeutet nichts anderes als die allgemeine Wertschätzung, die das Beamtentum in der Öffentlichkeit genießt bzw nach dem Willen des Gesetzgebers genießen soll (Hinweis E 11.Oktober 1993, 92/09/0318 und 93/09/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998090212.X01

Im RIS seit

19.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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