RS Vwgh 1999/12/15 98/09/0195

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Veröffentlicht am 15.12.1999
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z3;
AVG §7 Abs1;
DP/Stmk 1974 §100;
DP/Stmk 1974 §101a;

Rechtssatz

Aus der von einem Verwaltungsorgan innerhalb seiner Zuständigkeit geübten Tätigkeit allein kann kein Grund zur Annahme seiner Befangenheit abgeleitet werden (Hinweis E 13.Dezember 1954, 411, 412/53). Den Organwaltern ist vielmehr grundsätzlich zuzubilligen, dass sie ungeachtet der jeweiligen Interessenlage ihres Dienstgebers ihre Entscheidung in behördlichen Angelegenheiten dem Gesetz entsprechend treffen (Hinweis E 23. September 1981, 2493/79, VwSlg 10549 A/1981).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998090195.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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