RS Vwgh 1999/12/15 98/13/0021

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Veröffentlicht am 15.12.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Großbritannien 1970 Art2 Abs1 litb Z6;
DBAbk Großbritannien 1970 Art2 Abs2;
GewStG §25;
KommStG 1993 §1;

Rechtssatz

Der sachliche Anwendungsbereich des DBAbk Großbritannien 1970 wird durch dessen Art 2 festgelegt, der in Abs 1 jene Steuern, die im Zeitpunkt des Abschlusses von den Vertragsstaaten erhoben wurden, taxativ aufzählt. Gem Art 2 Abs 1 lit b Z vi DBAbk Großbritannien 1970 war die Gewerbesteuer einschließlich der Lohnsummensteuer vom sachlichen Anwendungsbereich des DBAbk erfasst. Auf Grund des Art 2 Abs 2 legcit gilt das Abkommen auch für alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art, die in einem Vertragsstaat nach dem Datum der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998130021.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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