RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0167

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §18 Abs1 Z4;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass sich ein Steuerpflichtiger bezüglich der Zulässigkeit der Geltendmachung steuerlicher Verluste nicht auf die Auskünfte von Personen verlässt, die erkennbar im Naheverhältnis zu jener Verlustabschreibegesellschaft stehen, für deren Verlustmodell er Interesse zeigt (Hinweis E 25.11.1999, 97/15/0118; E 15.5.1997, 95/15/0184).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150167.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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