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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass sich ein Steuerpflichtiger bezüglich der Zulässigkeit der Geltendmachung steuerlicher Verluste nicht auf die Auskünfte von Personen verlässt, die erkennbar im Naheverhältnis zu jener Verlustabschreibegesellschaft stehen, für deren Verlustmodell er Interesse zeigt (Hinweis E 25.11.1999, 97/15/0118; E 15.5.1997, 95/15/0184).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150167.X06Im RIS seit
20.11.2000