RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0051

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/08/20 97/16/0512 1

Stammrechtssatz

Es ist zuerst über die gegen den Haftungsbescheid erhobene Berufung zu entscheiden, weil von der Erledigung dieses Rechtsmittels die Frage der Rechtsmittellegitimation gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch abhängig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150051.X10

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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