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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §248;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/08/20 97/16/0512 1Stammrechtssatz
Es ist zuerst über die gegen den Haftungsbescheid erhobene Berufung zu entscheiden, weil von der Erledigung dieses Rechtsmittels die Frage der Rechtsmittellegitimation gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch abhängig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150051.X10Im RIS seit
20.11.2000