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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0380Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0212 3Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterliegt die Beweiswürdigung der belangten Behörde (hier der Finanzstrafbehörde) der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle in der Richtung, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig waren, dh ob sie ua den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997160370.X01Im RIS seit
07.05.2001