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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/19 91/14/0222 2 (hier EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Die Besteuerung des Aufgabegewinns hat zeitpunktbezogen in dem Jahr zu erfolgen, in welches der Zeitpunkt fällt, zu dem die Aufgabehandlungen bereits soweit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind (Hinweis E 20.10.1993, 91/13/0168).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150134.X01Im RIS seit
20.11.2000