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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Es liegt nicht außerhalb des nach der allgemeinen Lebenserfahrung üblichen Geschehensablaufes, dass vertraglich vorgesehene Überrechnungen von in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern (etwa mangels eines Guthabens auf dem Konto) nicht zustandekommen. Ein Geschäftsführer lässt daher die gebotene Sorgfalt außer Acht, wenn er ohne weiteres auf solche Vereinbarungen vertraut und daher die Tilgung der Umsatzsteuerschuld unterlässt (Hinweis E 20.11.1996, 94/15/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150051.X07Im RIS seit
20.11.2000