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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §64 Abs1 Z1 litfLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Ersatz von Barauslagen nach Zurückweisung einer Beschwerde als verspätetRechtssatz
Gemäß §64 Abs1 ZPO wird die Verfahrenshilfe nur für einen bestimmten Rechtsstreit, hier das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, gewährt und kann dann ua auch die Befreiung von der Entrichtung notwendiger Barauslagen umfassen. Da der einschreitende Rechtsanwalt jedoch nicht für das verfassungsgerichtliche Verfahren als Verfahrenshelfer bestellt worden ist und es sich sohin auch nicht um notwendige Barauslagen im Rahmen einer vom Verfassungsgerichtshof bewilligten Verfahrenshilfe handelt, war der Antrag zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B650.1999Dokumentnummer
JFR_09999685_99B00650_01