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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der Haftende erfährt nur dann eine Einschränkung der Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (Hinweis E VS 22.9.1999, 96/15/0049).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150104.X03Im RIS seit
23.11.2001