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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es einem Erwerber ermöglichen würde, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Dabei sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräußerer maßgeblich, nicht jene beim Erwerber (Hinweis E 7.8.1992, 88/14/0063).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150109.X01Im RIS seit
20.11.2000