RS Vwgh 1999/12/16 96/15/0109

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
EStG 1972 §24 Abs3;
EStG 1972 §24 Abs6;

Rechtssatz

Ein Teilbetrieb ist ein organisatorisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es einem Erwerber ermöglichen würde, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Dabei sind die tatsächlichen Verhältnisse beim Veräußerer maßgeblich, nicht jene beim Erwerber (Hinweis E 7.8.1992, 88/14/0063).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150109.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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