RS Vwgh 1999/12/16 98/20/0415

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1999
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §19 Abs1;
AsylG 1997 §19 Abs2;
AVG §56;

Rechtssatz

Für eine bescheidmäßige Feststellung des Bestehens einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gemäß § 19 Abs 1 und Abs 2 AsylG 1997 bleibt schon wegen des Fehlens eines (erkennbaren oder behaupteten) Feststellungsinteresses kein Raum (Hinweis 23.7.1999, 98/20/0410).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200415.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten