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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §19 Abs1;Rechtssatz
Für eine bescheidmäßige Feststellung des Bestehens einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gemäß § 19 Abs 1 und Abs 2 AsylG 1997 bleibt schon wegen des Fehlens eines (erkennbaren oder behaupteten) Feststellungsinteresses kein Raum (Hinweis 23.7.1999, 98/20/0410).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200415.X03Im RIS seit
25.01.2001