RS Vwgh 1999/12/16 96/15/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die räumliche Trennung und eine allenfalls getrennte Buchführung vermögen für sich einen Teilbetrieb nicht zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150109.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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