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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Bei einem Schwimmbadbetrieb und bei einem Eislaufbetrieb zählen das Grundstück und die Baulichkeiten zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150126.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011