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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist zu prüfen, ob der Bf durch den angefochtenen Bescheid der belBeh in subjektiven Rechten verletzt worden ist. Eine solche Rechtsverletzung kann sich durch Verfahrensfehler der belBeh ergeben. Es kann aber nicht zur Aufhebung eines angefochtenen Bescheides führen, wenn ein Verfahrensfehler lediglich der Beh erster Instanz unterlaufen ist (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 618).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150167.X02Im RIS seit
20.11.2000