RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0167

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist zu prüfen, ob der Bf durch den angefochtenen Bescheid der belBeh in subjektiven Rechten verletzt worden ist. Eine solche Rechtsverletzung kann sich durch Verfahrensfehler der belBeh ergeben. Es kann aber nicht zur Aufhebung eines angefochtenen Bescheides führen, wenn ein Verfahrensfehler lediglich der Beh erster Instanz unterlaufen ist (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 618).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150167.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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