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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
HGB §161;Rechtssatz
Da die Verwandlung der reinen Personengesellschaft KG im Wege des Beitritts einer Kapitalgesellschaft als Komplementär in eine Kapitalgesellschaft iSd KVG unter Beibehaltung der Struktur einer Mitunternehmerschaft dazu führt, dass die bisher als Mitunternehmer an der ursprünglichen reinen Personengesellschaft beteiligten Kommanditisten dadurch nach dem KVG Gesellschaftsrechte an der "neuen" Kapitalgesellschaft gegen Übertragung der bisherigen Mitunternehmeranteile an der reinen Personengesellschaft auf die "neue Kapitalgesellschaft" erlangen, ist der Befreiungstatbestand des § 26 Abs 3 UmgrStG 1991 erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999160205.X03Im RIS seit
21.02.2002