RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0121

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7;
EStG 1988 §18 Abs6;
EStG 1988 §2 Abs1;

Rechtssatz

Wegen der Periodenbezogenheit der Einkommensbesteuerung (§ 2 Abs 1 EStG 1988) führt eine "Periodenverschiebung" in der Berücksichtigung des Aufwandes und der Ersatzleistung, die für sich allein noch zu keinem steuerlichen Nachteil führen muss, nicht zu einem "unsachlichen und damit gleichheitswidrigen" Ergebnis. Daran ändert auch der Hinweis des Abgabepflichtigen auf die Verlustvortragsmöglichkeit nach § 18 Abs 6 EStG 1988 nichts, zumal diese für betriebliche Verluste unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene Sonderausgabenmöglichkeit von den Prinzipien der Einkünfteermittlung selbst zu unterscheiden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150121.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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