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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7;Rechtssatz
Wegen der Periodenbezogenheit der Einkommensbesteuerung (§ 2 Abs 1 EStG 1988) führt eine "Periodenverschiebung" in der Berücksichtigung des Aufwandes und der Ersatzleistung, die für sich allein noch zu keinem steuerlichen Nachteil führen muss, nicht zu einem "unsachlichen und damit gleichheitswidrigen" Ergebnis. Daran ändert auch der Hinweis des Abgabepflichtigen auf die Verlustvortragsmöglichkeit nach § 18 Abs 6 EStG 1988 nichts, zumal diese für betriebliche Verluste unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene Sonderausgabenmöglichkeit von den Prinzipien der Einkünfteermittlung selbst zu unterscheiden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150121.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009