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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Die Haftung nach § 14 Abs 1 BAO hat die Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes zur Voraussetzung (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 14 Tz 4). Bei der Teilbetriebsübertragung kann sich die Haftung nur auf jene Abgaben erstrecken, die zu diesem Teilbetrieb einen Zusammenhang der in § 14 Abs 1 BAO angeführten Art aufweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150126.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011