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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH einen Prokuristen mit den steuerlichen Agenden betraut, hat er ihn zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, dass ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis E 22.4.1998, 98/13/0057). Entscheidend ist im gegenständlichen Fall die Pflichtverletzung des Geschäftsführers. Es ist eine dem Geschäftsführer anzulastende Pflichtverletzung, dass er nicht für die vollständige Entrichtung der Abgaben (dazu gehören auch jene nicht getilgten Abgaben, die vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer fällig geworden sind, Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 9 Tz 26) Sorge getragen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150104.X01Im RIS seit
23.11.2001