Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs2;Rechtssatz
Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung von Säumniszuschlägen und Stundungszinsen sind in der dem zur Haftung Herangezogenen durch § 248 BAO ermöglichten Berufung gegen die entsprechenden Abgabenbescheide geltend zu machen. Gleiches gilt für die Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuervorschreibung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150051.X06Im RIS seit
20.11.2000