RS Vfgh 2000/3/21 G29/00

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Veröffentlicht am 21.03.2000
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer - als Individualantrag auf Aufhebung von Bestimmungen des AufenthaltsG gedeuteten - "Beschwerde gegen das verfassungswidrige Ausländergesetz" wegen Aussichtslosigkeit.

Rechtssatz

Es wäre dem Einschreiter offengestanden, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu stellen, was er auch getan hat, und gegen den in diesem Verfahren ergangenen Bescheid letztlich Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen.

Entscheidungstexte

  • G 29/00
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 21.03.2000 G 29/00

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:G29.2000

Dokumentnummer

JFR_09999679_00G00029_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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