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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/13 87/17/0309 1Stammrechtssatz
Eine Bindung auch des VwGH selbst an ein vorausgegangenes Erkenntnis kann nur insoweit bestehen, als er darin zu konkreten Fragen seine Rechtsanschauung geäußert hat (Hinweis E 11.9.1984, 81/10/0136).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993170259.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011