RS Vwgh 1999/12/20 99/17/0316

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Veröffentlicht am 20.12.1999
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Oberösterreich
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L37164 Kanalabgabe Oberösterreich
L37294 Wasserabgabe Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4;
InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1 Abs4;
KanalgebührenO Bad Ischl 1990 §3 Abs3;
KanalgebührenO Bad Ischl 1990 §6 Abs1;
LAO OÖ 1984 §3;

Rechtssatz

Es ist zwar grundsätzlich zwischen dem Entstehen eines Abgabenanspruches und seiner Fälligkeit zu unterscheiden, die Abgabenvorschriften können aber auch - wie im Falle der KanalgebührenO Bad Ischl 1990 - eine Regelung treffen, wonach der Abgabenanspruch gleichzeitig mit seiner Entstehung auch fällig ist (Hinweis E 15.12.1995, 93/17/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999170316.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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