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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §4;Rechtssatz
Es ist zwar grundsätzlich zwischen dem Entstehen eines Abgabenanspruches und seiner Fälligkeit zu unterscheiden, die Abgabenvorschriften können aber auch - wie im Falle der KanalgebührenO Bad Ischl 1990 - eine Regelung treffen, wonach der Abgabenanspruch gleichzeitig mit seiner Entstehung auch fällig ist (Hinweis E 15.12.1995, 93/17/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999170316.X02Im RIS seit
11.07.2001