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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/03/28 95/07/0028 3Stammrechtssatz
Eine nachvollziehbare Beurteilung des Fehlens entscheidungswesentlicher Sachverhaltselemente in einem Aufhebungsbescheid nach § 66 Abs 2 AVG setzt notwendig eine erste rechtliche Prüfung des vorgetragenen Sachverhaltes im Lichte der maßgebenden Rechtsvorschriften und der für deren Anwendung geforderten Tatbestandselemente voraus. Wird nicht untersucht, welche Vorschriften auf einen Rechtsfall anzuwenden sein können, dann kann auch nicht beurteilt werden, ob vermißte Sachverhaltselemente als Tatbestandselemente der in Betracht kommenden Vorschriften überhaupt vorausgesetzt und allein diesfalls ermittlungsbedürftig sind.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100204.X01Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009