RS Vwgh 1999/12/20 94/17/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1999
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG §37;
PrG 1976 §1a Abs1 idF 1980/288;
PrG 1976 §2 Abs3 idF 1988/337;
PrG 1976 §2 Abs5 idF 1988/337;
VwRallg;

Rechtssatz

Das PrG 1976 enthält keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein zulässiger Antrag auf Preisbestimmung dann nicht dem gesetzlich vorgesehenen Ermittlungsverfahren unterzogen werden müsste, wenn der Bundesminister aus den seiner Auffassung nach gegebenen volkswirtschaftlichen Gründen von der Preisbestimmung Abstand nehmen möchte (Hinweis Rill, Grundfragen des österreichischen Preisrechts III, ÖZW 1975, 103, 104, wonach bei Verfahrenseinleitung auf Grund eines Antrages das Vorprüfungsverfahren durchzuführen und hierauf die Stellungnahme der Preiskommission einzuholen ist und auf Grund der Ergebnisse des Vorprüfungsverfahrens und der Stellungnahme der Preiskommission die Entscheidung darüber zu treffen ist, ob überhaupt eine Preisregelung vorzunehmen ist; bejahendenfalls sei sodann der volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preis zu bestimmen).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170172.X02

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten