RS Vwgh 1999/12/20 93/17/0259

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Veröffentlicht am 20.12.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/12/10 97/07/0148 7

Stammrechtssatz

Die Beh ist bei Erlassung des Ersatzbescheides nur im Rahmen des seinerzeit vor dem VwGH angenommenen Sachverhaltes gebunden; keineswegs ist die Beh an einen vom VwGH unrichtig angenommenen Sachverhalt gebunden (Hinweis E 23.9.1968, 775/68, VwSlg 7408 A/1968).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993170259.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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