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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1985 §13 Abs2 Z5;Rechtssatz
Entsprechend den Ausführungen des VwGH in seinem Erkenntnis vom 28.10.1994, 92/17/0046, kann mangels einer gesetzlich angeordneten Rückwirkung die Ausnahmegenehmigung gem § 13 Abs 2 Z 5 MOG erst ab Erlassung eines diesbezüglichen Bescheides als erteilt gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994170350.X03Im RIS seit
27.04.2001