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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §275;Rechtssatz
Ein Schreiben, das bloß Feststellungen enthält, ohne sich in irgendeiner Weise auf einen Bescheid zu beziehen, ist nicht als Berufung zu werten, die die Verpflichtung zur Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 206 Tir LAO 1984 ausgelöst hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997170141.X02Im RIS seit
20.11.2000