RS Vwgh 1999/12/20 94/17/0350

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Veröffentlicht am 20.12.1999
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55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §13 Abs2 Z4;
MOG 1985 §13 Abs2 Z5;
MOG 1985 §71 Abs6 idF 1987/138;

Rechtssatz

Aus § 71 Abs 6 MOG idF BGBl 1987/138 folgt, dass die Abhofpauschale einerseits zu entrichten war, wenn an jemand anderen als einen Bearbeitungsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb veräußert wurde, andererseits aber in den Fällen des § 13 Abs 2 Z 4 und 5 MOG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170350.X01

Im RIS seit

27.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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