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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1985 §13 Abs2 Z4;Rechtssatz
Aus § 71 Abs 6 MOG idF BGBl 1987/138 folgt, dass die Abhofpauschale einerseits zu entrichten war, wenn an jemand anderen als einen Bearbeitungsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb veräußert wurde, andererseits aber in den Fällen des § 13 Abs 2 Z 4 und 5 MOG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994170350.X01Im RIS seit
27.04.2001