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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §172 Abs6;Rechtssatz
Kommt der Verpflichtete dem forstpolizeilichen Auftrag mit Ablauf der gesetzten Leistungsfrist nicht nach, bedarf es keiner weiteren Fristsetzung als Voraussetzung für die Strafbarkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100013.X01Im RIS seit
20.11.2000