RS Vwgh 1999/12/20 99/10/0013

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Veröffentlicht am 20.12.1999
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6;

Rechtssatz

Kommt der Verpflichtete dem forstpolizeilichen Auftrag mit Ablauf der gesetzten Leistungsfrist nicht nach, bedarf es keiner weiteren Fristsetzung als Voraussetzung für die Strafbarkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999100013.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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