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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/10/23 96/15/0111 5Stammrechtssatz
Die exakte Höhe des nach den Umständen des Einzelfalles angemessenen Mietzinses kann im Einzelfall im Streit stehen; für diesen Randbereich der Ermittlung des angemessenen Nutzungsentgeltes kommt dem Indiz der vereinbarten Nichtrückzahlbarkeit Bedeutung zu für die Frage, ob eine bestimmte Zahlung (teilweise) dem Nutzungsentgelt zuzurechnen ist oder zu Anschaffungskosten des Mietrechtes zählt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140125.X03Im RIS seit
21.02.2002