RS Vwgh 1999/12/21 94/14/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1090;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/10/23 96/15/0111 5

Stammrechtssatz

Die exakte Höhe des nach den Umständen des Einzelfalles angemessenen Mietzinses kann im Einzelfall im Streit stehen; für diesen Randbereich der Ermittlung des angemessenen Nutzungsentgeltes kommt dem Indiz der vereinbarten Nichtrückzahlbarkeit Bedeutung zu für die Frage, ob eine bestimmte Zahlung (teilweise) dem Nutzungsentgelt zuzurechnen ist oder zu Anschaffungskosten des Mietrechtes zählt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140125.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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