RS Vwgh 1999/12/21 94/14/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1090;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/10/23 96/15/0111 6

Stammrechtssatz

Ein Nutzungsentgelt zählt - unabhängig vom Zeitpunkt seiner Entrichtung - nicht zu den Anschaffungskosten eines Mietrechtes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140125.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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