RS Vwgh 1999/12/21 97/14/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;

Rechtssatz

Da die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich jeder einzelnen Abgabenart gesondert zu verfügen ist, ist auch ein Bescheid, mit dem über einen Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich verschiedener Abgabenarten abgesprochen wird, gesondert anfechtbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997140162.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten