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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303;Rechtssatz
Da die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich jeder einzelnen Abgabenart gesondert zu verfügen ist, ist auch ein Bescheid, mit dem über einen Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich verschiedener Abgabenarten abgesprochen wird, gesondert anfechtbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997140162.X02Im RIS seit
20.11.2000