RS Vwgh 1999/12/21 95/14/0009

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1988 §20;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Die aufgenommenen Fremdmittel sind je nach dem, ob sie der Abdeckung einer betrieblichen oder einer privaten Verbindlichkeit dienen, dem Betriebsvermögen der GmbH oder dem Privatvermögen allenfalls ihres Geschäftsführers zuzurechnen (Hinweis E 19.9.1990, 89/13/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995140009.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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