RS Vwgh 1999/12/21 94/14/0125

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1090;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der VwGH hat im E vom 23.10.1997, 96/15/0111, die fehlende Rückforderungsmöglichkeit lediglich als Indiz dafür gewertet, dass eine Leistung nicht als Entgelt für die Nutzung erbracht werde, sondern dafür, um überhaupt den Abschluss eines Mietvertrages zu erwirken. Mit diesen Ausführungen ist der VwGH jedoch nicht vom Grundsatz der Unterscheidung zwischen Nutzungsentgelt einerseits und Anschaffungskosten für das Mietrecht andererseits abgegangen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140125.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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