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21/03 GesmbH-RechtNorm
AnfO §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/19/1263Rechtssatz
Der Bezug eines Geschäftsführergehaltes eines Fremden ist grundsätzlich geeignet, den Lebensunterhalt des Fremden unabhängig von der Erzielung eines Bilanzgewinnes durch die Gesellschaft schon dann im Sinne des § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 zu sichern, wenn diese voraussichtlich für die Dauer der Bewilligung über ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Ansprüche verfügt, ohne dass die Gefahr einer Rückforderung solcher Zahlungen als Folge einer Anfechtung nach §§ 28 ff KO oder §§ 2 ff AnfO besteht. Anfechtungsgefährdete Zahlungen sind demgegenüber zur Sicherung des Unterhaltes im Sinne des § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 nicht geeignet (Hinweis E 3.10.1996, 95/19/1937).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997191262.X02Im RIS seit
02.05.2001