RS Vfgh 2000/4/26 A3/00

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Veröffentlicht am 26.04.2000
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Klage auf Auszahlung von Notstandshilfe für einen bestimmten Zeitraum als aussichtslos; Unzulässigkeit einer Klagsführung angesichts der bescheidmäßigen Aberkennung des Anspruches auf Notstandshilfe.

(Ebenso: A5/00, A6/00, A8/00 und A9/00, alle B v 26.04.00).

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:A3.2000

Dokumentnummer

JFR_09999574_00A00003_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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