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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §92;Rechtssatz
Erledigungen des Finanzamtes, die an ein nicht (mehr) existierendes Rechtssubjekt (hier: eine durch Verschmelzung aufgenommene Körperschaft) gerichtet sind, gehen ins Leere und können daher keine Rechtswirkungen entfalten (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0183).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995140095.X04Im RIS seit
02.07.2001