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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §4 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/01/0141 99/01/0142 99/01/0143Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/07/06 98/01/0602 2Stammrechtssatz
Von einem Aufenthaltsrecht iSd § 4 Abs 2 AsylG 1997 kann auch dann gesprochen werden, wenn das vorläufige Bleiberecht eines Asylwerbers zwar zunächst nur für die Dauer des asylbehördlichen Verfahrens vorgesehen ist, vom gegen eine abweisende asylbehördliche Entscheidung angerufenen Gericht aber die aufschiebende Wirkung einer Klage zuerkannt werden kann und in der Praxis der Behörden von dieser Möglichkeit in der Regel so Gebrauch gemacht wird, dass von einem (praktisch ausnahmslos) zuerkannten Recht auf Aufenthalt auch während des Rechtsmittelverfahrens ausgegangen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999010140.X01Im RIS seit
03.04.2001