RS Vwgh 1999/12/22 99/01/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §4 Abs1;
AsylG 1997 §4 Abs2;
AsylG 1997 §4 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/01/0141 99/01/0142 99/01/0143

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/07/06 98/01/0602 2

Stammrechtssatz

Von einem Aufenthaltsrecht iSd § 4 Abs 2 AsylG 1997 kann auch dann gesprochen werden, wenn das vorläufige Bleiberecht eines Asylwerbers zwar zunächst nur für die Dauer des asylbehördlichen Verfahrens vorgesehen ist, vom gegen eine abweisende asylbehördliche Entscheidung angerufenen Gericht aber die aufschiebende Wirkung einer Klage zuerkannt werden kann und in der Praxis der Behörden von dieser Möglichkeit in der Regel so Gebrauch gemacht wird, dass von einem (praktisch ausnahmslos) zuerkannten Recht auf Aufenthalt auch während des Rechtsmittelverfahrens ausgegangen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999010140.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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