RS Vwgh 1999/12/22 99/04/0066

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Index

50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

WKG 1998 §137 Abs1;
WKG 1998 §138 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/10/20 99/04/0069 3

Stammrechtssatz

Unter einer Arbeitnehmerinteressen berührenden Angelegenheit gemäß § 137 Abs 1 WKG 1998 ist (selbst wenn man mit Rücksicht auf die aus dem Gesetz ersichtliche Zielsetzung darin eine Bezugnahme lediglich auf solche Angelegenheiten erblickt, die Arbeitnehmerinteressen negativ beeinträchtigen) nicht nur ein Sachverhalt zu subsumieren, der eine tatsächliche Schlechterstellung von Arbeitnehmern im Einzelfall bereits zur Folge hatte, sondern jeder Sachverhalt, der geeignet ist, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040066.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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