RS VwGH Erkenntnis 1999/12/22 99/01/0168

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/01/0169 Rechtssatz

Der Umstand, dass der Asylwerber in den Drittstaat (Ungarn) zurückgestellt wurde, danach für zwei Monate in seinen Herkunftsstaat zurückgekehrt und in der Folge über Albanien und Italien neuerlich nach Österreich eingereist ist, wo er keinen neuen Asylantrag stellte, bewirkt weder, dass er nicht zur Erhebung der gegenständlichen VwGH-Beschwerde berechtigt gewesen wäre (Hinweis E 9.5.1996, 95/20/0101), noch die Gegenstandslosigkeit der anhängigen Beschwerde.

Im RIS seit
03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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